Jochen Werner | Demos

Hörproben zum Anhören und Downloaden

TV | DOKU, BEITRAG, REPORTAGE
00:00 / 01:32
TV | O-TON
00:00 / 00:42
TV | TRAILER & STATION-VOICE
00:00 / 00:41
TV | AUDIODESKRIPTION
00:00 / 00:27

WERBESPRECHER
00:00 / 00:12
IMAGEFILME
00:00 / 00:23
PRODUKTFILM
00:00 / 00:38
ERKLÄRFILM
00:00 / 00:42

TELEFON & HOTLINE
00:00 / 00:18
E-LEARNING und ANLEITUNGEN
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AUDIOGUIDE
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HÖRBUCH
00:00 / 00:46

KINDERSTIMME ★ JANA WERNER ★
00:00 / 00:21
DIALEKTE
00:00 / 00:37
TRICKSTIMME
00:00 / 00:21

ENGLISCH
00:00 / 00:26

Ihr Text mit meiner Sprecherstimme

Sie möchten wissen, wie Ihr Text mit meiner Stimme klingt? Gerne spreche ich Ihnen eine individuelle Sprechprobe für Ihr Projekt ein. Senden Sie mir für ein unverbindliches individuelles Demo einfach einen kurzen Auszug aus Ihrem Sprechertext mit ein paar Anmerkungen an werner@sprecherstudio.de.

Für Sprachaufnahmen für Imagefilm, Produktfilm oder Erklärfilm kann ich im eigenen Studio immer schnell ein, zwei Sätze unentgeltlich als Stimmprobe einsprechen.

Bei Funkspots, TV-Werbung oder Pre-Rolls für das Internet ist das etwas anders: da ein Werbespot meist eine Länge von nur 20 bis 30 Sekunden hat, ist ein Custom Demo eigentlich nur in voller Länge sinnvoll. Hierfür berechne ich hier in der Regel ein (vergleichsweise günstiges) Layout.

Disclaimer

Alle Beispiele sind Werkproben unserer redaktionellen und künstlerischen Arbeit. Es handelt sich damit um keine „öffentliche Aufführung“, sondern eine Referenz- und Musterpräsentation. Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt! Sollten Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzt werden oder wettbewerbsrechtliche Probleme entstehen, so verlange ich unter Berufung auf § 8 Abs. 4 UWG, eine angemessene, ausreichend erläuternde und schnelle Nachricht ohne Kostennote. Die zu Recht beanstandeten Passagen oder Teile dieser Seiten werden in angemessener Frist entfernt bzw. den rechtlichen Vorgaben umfänglich angepasst. Die Einschaltung eines Anwaltes ohne vorherige Kontaktaufnahme würde einen Verstoß gegen § 13 Abs. 5 UWG, wegen der Verfolgung sachfremder Ziele als beherrschendes Motiv der Verfahrenseinleitung, insbesondere einer Kostenerzielungsabsicht als eigentliche Triebfeder, sowie einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellen.